Lawinenexperiment soll weitergeführt werden

Der Todeshang: Neun Schweine ließen hier in einem künstlich angelegten Lawinenkegel ihr Leben. Foto: Zoom-Tirol
Das umstrittene Experiment im Ötztal, in dem Schweine für die Lawinenforschung starben und weiter sterben sollten, wurde Mitte Januar abgebrochen - nachdem neun Schweine ihr Leben gelassen hatten. Doch jetzt sollen die Versuche zum Erforschen vom Erstickungstod an lebenden Schweinen weitergeführt werden oder laufen bereits wieder - geheim.
Nach dem massiven öffentlichen Druck Mitte Januar war an eine Fortführung des Experiments zumindest inVent nicht mehr zu denken. In dem Tiroler Bergdorf sollten kontrolliert Lawinen losgetreten werden, in die Schweine geschickt werden. Insgesamt sollten so 29 Tiere im Ötztal den sicheren Tod finden. Das war der Plan: Die Tiere werden betäubt und im Schnee lebendig eingefroren. Nach ihrem Tod werden sie von den Schneemassen befreit und zerteilt. Gewebeproben sollen anschließend zur Analyse der Todesumstände in die USA verschickt werden. Alles begann nach Plan, neun Schweine starben. Doch dann durchkreuzten Tierschützer den Plan, und die Experimente wurden abgebrochen.
Doch Volker Wenzel, Narkosearzt von der Universität Innsbruck, der an der Studie beteiligt ist, gibt nicht auf. Die gewonnenen Messdaten der zehn gestorbenen Schweine reichen noch nicht für wissenschaftlich gesicherte Aussagen über das Sterben in einer Lawine, wie www.zeit.de berichtet. Deshalb will der Anästhesist die Versuche unbedingt fortführen und diesmal selbst die Medien nutzen. “Als Nächstes laden wir ein paar Überlebende ein und Angehörige von Verstorbenen, die darüber berichteten, wie das ist, wenn einer verschüttet ist.” Die Forscher in Innsbruck hätten das technische Knowhow, die Möglichkeiten und die Berge gleich in der Nähe, um Antworten zu liefern. “Und wir haben die Unerschrockenheit, das durchzuziehen, auch wenn uns der Dreck ins Gesicht fliegt.”
Die Wissenschaftler wollen durch den Tierversuch herausfinden, wie es verschütteten Menschen ergeht. Man sei auf einen Tierversuch angewiesen, da man diese Situation nicht anders simulieren könne, sagt Herman Brugger vom Institut für Alpine Notfallmedizin in Bozen. Er hatte sich jahrelang bemüht, durch diese Forschung mehr Erkenntnisse über Lawinenunfälle zu erzielen, um so die humane Sterberate zu reduzieren. Denn rund 20 Prozent der Verschütteten würden nicht sofort sterben, sondern bis zu zwei Stunden überleben. Falls sie also rechtzeitig ausgegraben und optimal versorgt werden könnten, stünden die Chancen gut. Und so lautete die Fragestellung des Schweine-Experiments: Welche Faktoren ermöglichen dieses Überleben?
“Wie und unter welchen Zusammenhängen ein Lebewesen unter Schneemassen erstickt und warum, sollte auch bei Notfallmedizinern bekannt sein, die an diesen Versuchen festhalten.” Isabell Cezanne-Geradts ist Tierschützerin und ruft dazu auf, gegen die Wiederaufnahme des Experiments zu protestieren.
In einem Protestbrief schreibt sie:
“Jeder Veterinär kann bestätigen, dass Schweine absolut narkoseempfindlich sind.
Bei diesen Versuchen bekommt man letzlich nur eine Aussage: dass die Tiere an Stress gestorben sind. Die Übertragbarkeit auf den Menschen ist irrelevant, denn kein Mensch wird
1. unter Narkose im Schnee ersticken und
2. es handelt sich bei den Versuchen um ein Tier , in diesem Fall ein Schwein, und nicht um einen Menschen.
Auch wenn gewisse Parallelen von Menschen und Schweinen in der Phyisiologie und Anatomie bestehen, kann und sollte dennoch keine Übertragungen physischer, pathologischer und psychsicher Abläufe von einem Schwein zu einem Menschen stattfinden.
Da alpine Unfälle in vielen Fällen durch Eigenverschulden verursacht werden, durch Selbstüberschätzung und Ignorieren von Vorschriftsmassnahmen, wäre es angebrachter, auf Präventivmaßnahmen hinzuweisen und diese zu publizieren, anstatt wehrlose Tiere zu malträtieren. Hochsensible Tiere für grausame Versuchszwecke zu missbrauchen, ist nach unserem Empfinden ethisch und moralisch absolut inakzeptabel und verwerflich und widerspricht dem Tierschutzgesetz.”







