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Jäger droht schwere Strafe

wolfMagdeburg - In Sachsen-Anhalt ist am vergangenen Wochenende ein Wolf erschossen worden. Ein Jäger hat das Tier am Samstagabend im Landkreis Jerichower Land getötet, erklärte das Umweltministerium in Magdeburg. Bei dem erschossenen Wolfsrüden handelte es sich wahrscheinlich um eines der beiden Tiere, die seit Mitte vergangenen Jahres auf einem Truppenübungsplatz in der Region lebten.

Wölfe sind streng geschützt. Der namentlich bekannte Jäger muss sich nun strafrechtlich verantworten. Eine vorsätzliche oder fahrlässige Tötung wird laut Bundesnaturschutzgesetz mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße geahndet. Bei vorsätzlicher Tötung eines streng geschützten Tiers können bis zu fünf Jahre und bei Fahrlässigkeit bis zu sechs Monate Haft verhängt werden.

Es sei bedauerlich, dass gerade ein Jäger für den Tod des Tieres verantwortlich ist, da der Landesjagdverband ein anerkannter Naturschutzverband sei, sagte eine Sprecherin des Naturschutzbundes (Nabu) am Montag. Auch Sachsen-Anhalts Umweltministerin Petra Wernicke (CDU) verurteilte den Abschuss und sagte: „Der Umgang mit streng geschützten Arten ist jagdliches Grundwissen. Dies zu ignorieren, ist unentschuldbar”.

Wahrscheinlich sei, dass das Wolfspaar aar gerade Welpen aufziehe, sagte Nabu-Wolfsexperte Markus Bathen. Die vier bis sechs Wochen alten Tiere seien noch mit der Mutter in der Höhle. Dass nun mit dem Rüden ein Ernährer wegfalle, sei fatal. Dies gelte umso mehr, da es der erste Wurf des Paares sei und es deshalb noch keine älteren Geschwister im Rudel gebe, die bei der Aufzucht helfen könnten. „Das ist ein Familienunternehmen, so ein Rudel”, sagte Bathen. Es bleibe abzuwarten, ob die Wölfin es auch allein schaffen kann, alle Welpen aufzupäppeln.

Der Jäger soll nach Angaben der Polizei in den nächsten Tagen vernommen werden. Das tote Tier sei zur weiteren Begutachtung nach Berlin in ein wissenschaftliches Institut gebracht worden.

Die rund 50 Wölfe in Deutschland sind streng geschützt. Der Landkreis Jerichower Land hat als zuständige Naturschutzbehörde eine Strafanzeige gegen den Jäger gestellt. Zudem habe die Behörde ein Verfahren zur Entziehung des Jagdscheines eingeleitet. Landrat Lothar Finzelberg ist nach eigenem Bekunden „fassungslos über diesen Vorfall”. Für ihn sei dieses „jagdliche Fehlverhalten” völlig unverständlich.

Peter Blanché vom Vorstand der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe sagte, für ihn sei die Tötung des geschützten Tieres eine „sehr üble Sache”. Ein Teil der Jägerschaft sei „sehr vernünftig”. „Es gibt aber auch einige und nicht wenige, die sich als Herren des Waldes betrachten”, rügte er. Für diese Jäger sei ein Wolf oftmals ein „Störenfried” in ihrem Revier.

In früheren Fällen von Wolfsabschüssen hat Blanché zufolge bisher nie „die volle Härte des Gesetzes” gegriffen. „Noch nicht einer hat einen Tag im Gefängnis verbracht”, berichtete der Tierarzt. In den bisherigen Fällen seien immer mildernde Umstände wie schlechtes Sehvermögen des Schützen anerkannt und lediglich Bußgelder verhängt worden. Er plädiere für härtere Strafen.

focus-online.de/afp/dpa/ddp


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