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Die diskriminierten Hunde

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Hund Otto mit seiner kleinen Freundin Theresa. Foto: Tierschutzverein München

Nicht nur das Münchner Tierheim ist überfüllt mit beschlagnahmten Hunden, die einzig und allein wegen ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich gelten. Eingeteilt in Kategorie I bis III ist die Haltung dieser sogenannten Listenhunde entweder überhaupt nicht oder nur mit einem Gutachten möglich, das ihre Gutmütigkeit beweist.

Unverständlich ist: Die Listenhunde der Kategorie I sind in Bayern für ein Gutachten von vorn herein nicht zugelassen. Ohne auffällig geworden zu sein, sind sie zu einem lebenslangen Aufenthalt im Tierheim verurteilt. Es sei denn, ihr Halter könnte ein „berechtigtes Interesse” vorweisen. Doch dies kann (im Sinne der Verordnung) kaum jemand.

Diese pauschale Maßregelung von bestimmten Hunderassen gaukelt eine vermeintliche Sicherheit vor gefährlichen Hunden vor, die tatsächlich nicht gegeben ist, denn: Jeder Hund - egal welcher Rasse - kann durch falsche Behandlung, Erziehung oder Ausbildung zur Gefahr für andere Lebewesen werden. Den Preis für die Internierung der grundlos diskriminierten Hunde bezahlt das Münchner Tierheim - und natürlich die Hunde - mit lebenslangem Dauerarrest.

Diesen Hunden droht lebenslanger Arrest: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu und Mischrassen.

Gegen diese sinnlose Diskriminierung kämpft der Tierschutzverein München. Er fordert Bayerns Innenminister in einer Unterschriftenaktion unter anderem auf, dafür zu sorgen, dass alle Hunderassen, die in der „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität u. Gefährlichkeit“ gelistet sind, gleichgestellt behandelt werden und allen Hunden das Recht auf eine Einzelüberprüfung im Rahmen eines Wesenstestes zugebilligt wird.

Weitere Informationen gibt es unter www.tierheim-muenchen.de.


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