Abfuhr für den Tierschutz

Rückschritt in Sachen Tierversuche. Foto: Ärzte gegen Tierversuche
Es wäre ein Votum zum Schutz der Tiere gewesen, die für Versuche und wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Die Grünen hatten in einem Antrag zum aktuellen Kompromissvorschlag für die EU-Tierversuchsrichtlinie an den Bundestag gefordert, massive Verschlechterungen für den Tierschutz rückgängig zu machen. Zahlreiche Tierschützer unterstützten diese Forderung am Mittwoch, dem Tag der Abstimmung, mit einer Protestaktion vor dem Bundestag. Die Politiker jedoch zeigten kein Rückgrat und beharrten auf ihrer von der Tierversuchslobby geprägten Position, wie die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche in einer Pressemitteilung erklärt.
Es wäre um Nachbesserungen der EU-Richtlinie für Tierversuche gegangen. Doch die Bundestagsabgeordneten des zuständigen Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz waren nicht einmal für Minimalforderungen wie eine Einschränkung von Affenversuchen oder ein Verbot von Versuchen an Menschenaffen zu gewinnen.
“Die deutschen Volksvertreter haben mit ihrer Entscheidung gegen den Tierschutz wieder einmal eine Chance auf eine ethische und wissenschaftlich fortschrittliche Forschung ohne Tierversuche vertan”, beurteilt Silke Bitz, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Ärzte gegen Tierversuche, die Ablehnung des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen. Zugestimmt hatte neben Bündnis 90/Die Grünen nur die Linke. Die SPD enthielt sich, CDU und FDP stimmten dagegen.
In dem im Dezember 2009 zwischen EU-Kommission, -Parlament und -Ministerrat abgestimmten Kompromiss wurden wesentliche Fortschritte für den Tierschutz gestrichen, so Ärzte gegen Tierversuche. Der Antrag der Grünen forderte, zumindest die im ursprünglichen EU-Kommissionsentwurf vom November 2008 enthaltenen tierschutzrechtlichen Verbesserungen wieder einzuführen. Nach Ansicht der Ärzte gegen Tierversuche war die ursprüngliche von der EU-Kommission im November 2008 vorgelegte Neufassung der fast 25 Jahre alten Tierversuchsrichtlinie nur das absolute Minimum. Selbst die wenigen fortschrittlichen Ansätze, wie beispielsweise die verpflichtende Anwendung so genannter Alternativmethoden, bereits sobald praktikable Möglichkeiten vorhanden sind, rücken nun wieder in weite Ferne.
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